Leitfaden Schulanfänger
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Ihr Kind ist krank? Bei Krankheit informieren Sie bitte die Schule noch am gleichen Tag. Besucht Ihr Kind dann wieder die Schule, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung, dies kann auch eine Bestätigung vom Arzt sein, mit. Es ist besser, wenn Sie sich über versäumte Unterrichtsinhalte informieren. Das heißt nicht, dass Ihr Kind während der Krankheit den gesamten Unterrichtsstoff nacharbeiten muss. Jedoch sollten Sie wichtige versäumte Lerninhalte auch zu Hause noch einmal, gemeinsam mit Ihrem Kind, wiederholen. Unterrichtsausfall
Bei Unterrichtsausfall werden Sie rechtzeitig über Ihr Kind schriftlich informiert (Infotafel, Hausaufgabenheft). Soll Ihr Kind dann gemäß Stundenplan in der Schule beaufsichtigt werden, geben Sie uns bitte Bescheid. Befreiung vom Unterricht Die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers zur Ferienverlängerung kann grundsätzlich nicht genehmigt werden. Für Ihre Urlaubsplanung erhalten Sie jedes Jahr rechtzeitig einen Ferienplan, den Sie bitte aufbewahren. In begründeten familiären Fällen wenden Sie sich bitte über die Klassenlehrerin an die Schulleitung, die über eine Genehmigung entscheidet. Die Klassenlehrerin kann bis zu 2 Tage eine/n Schüler/in vom Unterricht freistellen. Unterschriften Schauen Sie täglich in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Wichtige Informationen tragen die Lehrer und Erzieher dort ein. Bitte unterschreiben Sie Klassenarbeiten, Elternbriefe, Rundschreiben und Zeugnissemöglichst rasch. Sie zeigen damit Interesse an der Arbeit Ihres Kindes! Sportunterricht Zum Sportunterricht benötigt Ihr Kind in der Regel kurzes, funktionelles Sportzeug. Die Sportlehrer teilen mit, wenn das lange Sportzeug benötigt wird. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden, können Sie als Eltern dies für einen Zeitraum einer Woche beim Sportlehrer beantragen. Darüber hinaus muss Ihr Kind vom Arzt vom Sportunterricht befreit werden. |